ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Vertragspartner des Kunden ist der in der Vereinbarung genannte Betreiber des SAPEwell Clubs (nachstehend „Club“ genannt).
1.2 Der Kunde erhält das Recht, entsprechend diesen Geschäftsbedingungen während der ausgehängten Öffnungszeiten (siehe Ziffer 8), zu den vereinbarten Anwendungsterminen entsprechend der ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenden und im Club aushängenden Hausordnung die zur Verfügung stehenden Trainingseinrichtungen im Club zu nutzen. SAPEwell behält sich vor, den Club an Feiertag geschlossen zu halten.
1.3 Die Nutzung der Einrichtung des Clubs ist nur nach Abschluss eines gültigen Vertrags möglich.
1.4 Kann der Kunde die vereinbarten Leistungen aufgrund von Ereignissen, die weder der Kunde noch der Club zu vertreten haben und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, nicht im Club in Anspruch nehmen, behält sich der Club während dieses Zeitraums vor, die vereinbarten Leistungen ausschließlich online oder als digitale Leistungen zu erbringen. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder ähnlichen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks und behördlicher Anordnung der Clubschließung. Die Pflicht zur Zahlung der Monatsbeiträge bei entsprechenden Verträgen bleibt in diesem Fall bestehen. Der Club wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen im Club vorübergehend nicht möglich ist.

2 GELTUNG DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteile aller Verträge sowie sämtlicher Neben- und Zusatzleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2 Der Club ist berechtigt, die AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser AGB nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Clubs zumutbar sind. Im Falle von Änderungen wird der Club dem Kunden das Vertragswerk unter Hervorhebung der Änderungen übermitteln. Der Kunde kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder E-Mail gegenüber dem Club widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Club das Mitglied in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

3 MITGLIEDSCHAFT & ANWENDUNGSKONTINGENTE
3.1 Eine Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt zum 01. des dem Vertragsschluss folgenden Monats, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden (s. Ziffer 6).
3.3 Es werden Anwendungskontingente in verschiedenen Blöcken angeboten. Der jeweilige Block verlängert sich nicht automatisch, sondern endet. Zur weiteren Nutzung ist eine neue Vereinbarung zu treffen. Die Anwendungskontingente verfallen nicht.
3.4 Kontingente und Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.

4 MITGLIEDSBEITRAG, VERGÜTUNG & ZAHLUNGSWEISE
4.1 SAPEwell bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an. Hier werden die Beiträge für jegliche Anwendungen oder Vereinbarungen jeweils am ersten Banktag eines Monats dem Konto des Kunden belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind die jeweiligen Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.
4.2 Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziffer 4.1) der gesamte Betrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch die Möglichkeit einer monatlichen Zahlung entsprechend der Zahlungsart gemäß Ziffer 4.1.
4.3 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.
4.4 Im Falle jeder mangels Deckung oder mangels unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist SAPEwell berechtigt, die für die Bankrücklast und durch die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät der Kunde mit den Zahlungen in Rückstand, hat SAPEwell das Recht Anwendungen bis zum Ausgleich der ausstehenden Zahlungen zu pausieren, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und/oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen fordern.
4.5 Vorabnutzungsgebühren und Einmalzahlungen sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Halbjährliche Pauschalen sind erstmals ab dem 3. Monat fällig. Die Nichtzahlung dieser Beiträge entbindet den Kunden nicht vom Vertrag.
4.6 SAPEwell bietet verschiedene Ermäßigungen an, von denen je Vertrag nur jeweils eine möglich ist. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind ggf. durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Kunde hat SAPEwell umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzung für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegt. Eine Rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
4.7 Ein monatlicher Beitrag gilt, wie vereinbart, bei Mindestlaufzeiten als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch SAPEwell zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat geändert werden.

5 ZUGANGSKARTE
5.1 Wenn SAPEwell nach Abschluss eines Vertrages eine Zugangskarte ausstellt, verbleibt diese im Eigentum von SAPEwell und ist nach Vertragsablauf an SAPEwell herauszugeben. Die Zugangskarte ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch der Zugangskarte behält sich SAPEwell ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
5.2 Der Verlust oder die Zerstörung der Zugangskarte ist SAPEwell unverzüglich mitzuteilen.

6 KÜNDIGUNG
6.1 Ein Vertrag ohne feste Vertragslaufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende und nach einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit fester Vertragslaufzeit und ohne automatische Verlängerung bedürfen keiner Kündigung.
6.2 Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann im Club persönlich abgegeben oder per Post oder Mail an den Club gesandt werden.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

7 KRANKHEIT, SPORTUNFÄHIGKEIT, RUHEZEIT
7.1 Bei durch den Kunden nachgewiesener Krankheit kann SAPEwell dem Kunden eine Ruhezeit von bis zu sechs Monaten gewähren. Der Kunde muss die Ruhezeit schriftlich bei SAPEwell beantragen. Die Ruhezeit wird monatsweise gewährt und schließt sich an die vereinbarte Laufzeit des Vertrages an. Während einer Ruhezeit kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits sechs Monate gewährt wurden. Anstelle der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeit.
7.2 Der Antrag ist bei SAPEwell spätestens 14 Tage vor dem geplanten Ruhezeitbeginn zu stellen. Ein Attest muss grundsätzlich spätestens drei Wochen nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit SAPEwell vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
7.3 Ziffer 6.3 bleibt unberührt.

8 ÄNDERUNGEN DER ÖFFNUNGSZEITEN
SAPEwell behält sich vor, die Öffnungszeiten des Clubs in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur – und Wartungsarbeiten. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Beiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Kunden berücksichtigt ist.

9 ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSDATEN
Änderungen der Vertragsdaten, z. B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind SAPEwell unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt der Kunde, wenn er seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.

10 HAFTUNG
Die Haftung von SAPEwell, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.

11 DATENSCHUTZ UND INFORMATIONEN NACH ART. 13 DSGVO
SAPEwell nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir behandeln diese Daten stets vertraulich und zweckbestimmt nach Maßgabe der Datenschutzgesetze und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der im Vertrag genannte SAPEwell Club. Mit dem Vertrag erheben wir die vom Kunden angegeben Daten wie Namen, Vornamen, Anschrift, Kontoverbindung, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) und Daten zur Clubnutzung (Anwesenheits-/Zutrittsdaten), die zum Zwecke der Vertragsverwaltung und -erfüllung erforderlich sind sowie zur Trainingsgestaltung, Gestaltung und –optimierung und zur Optimierung der Anwendungen verarbeitet und genutzt werden. Die Zustimmung des Kunden vorausgesetzt, nutzen wir die Daten auch zum Zwecke der Kommunikation, um dem Kunden Informationen zu SAPEwell sowie zu allgemeinen Fitness-, Trainings- und Ernährungsthemen nebst Empfehlungen und Reports der Trainer zur Verfügung zu stellen. Daneben erheben und verarbeiten wir Gesundheitsdaten wie Gewicht, Größe, Blutdruck, Erkrankungen und Beschwerden ebenso wie den Zustand der Fitness und Ernährungsgewohnheiten des Kunden, um die persönliche Verfassung des Kunden im Rahmen der Trainings- bzw. Anwendungsplanung und –optimierung sowie zur Notfallvorsorge berücksichtigen zu können, soweit der Kunde sich damit einverstanden erklärt. Hierzu kann ein „Fitness- und Gesundheitsprofil“ mit dem Kunden angelegt werden.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind die Vertragsbeziehung und Einwilligung des Kunden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Vertragsverhältnis i.V.m. Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO, Ihre Einwilligung i.V.m. Art.6 Abs.1 lit.a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie die Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO.
Die von SAPEwell erhobenen Daten werden in Papierform sowie in elektronischer Form gespeichert und verarbeitet. Gesundheits- und Ernährungsdaten werden ohne Anlage von elektronischen Profilen gespeichert. Sie werden ausschließlich von SAPEwell, deren Mitarbeitern und Auftragsverarbeitern als Empfänger unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit nicht eine ausdrückliche Einwilligung erfolgt oder hierfür eine rechtliche Grundlage existiert (z.B. gesetzliche Verpflichtung). Der Kunde kann jederzeit Auskunft (Art. 15 DSVGO) und Berechtigung (Art. 16 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Darüber hinaus bestehen die Rechte auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkungen der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung (Art. 32 DSGVO) sowie das Recht der Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde besteht. SAPEwell verarbeitet die personenbezogenen Daten nur solange dies zur Vertragserfüllung, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zu den in der Einwilligung angegebenen Zwecken erforderlich ist. Ist die Verarbeitung zu vorgenannten Zwecken nicht erforderlich, werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf der Mitgliedschaft gelöscht, soweit nicht die weitere Verarbeitung zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (drei bis zehn Jahre) oder der Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften (in der Regel 3, in gewissen Fällen aber auch bis zu 30 Jahre) erforderlich ist oder der Kunde in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art 6 Abs. 1 S.1 lit a DSGVO eingewilligt hat. Soweit der Kunde personenbezogene Daten, insbesondere Trainings- und Gesundheitsdaten, auf eigenen Unterlagen oder Datenträgern führt, und im SAPEwell Club verwahrt, werden diese Daten nicht von SAPEwell verarbeitet oder genutzt. Der Kunde ist für die Datensicherung dieser Unterlagen oder Datenträger selbst verantwortlich.

12 VIDEOÜBERWACHUNG
Der Club verfügt über eine Videoüberwachung, was am Eingang des Clubs deutlich gekennzeichnet ist. Überwacht wird nur der Eingangs- und Trainingsbereich zum Zweck der Sicherheit, der Ausübung des Hausrechts und zur Verfolgung von Straftaten. Eine Videoüberwachung erfolgt dauerhaft. Erhobene Daten sind die Bildnisse der abgebildeten Personen. Die Videoaufnahmen werden ausschließlich im Falle eines Straftatverdachts oder in Notfällen eingesehen und regelmäßig spätestens 72 Stunden nach der Aufzeichnung gelöscht. Es gelten im Übrigen die vorgenannten Informationen und Regelungen zum Datenschutz unter Ziffer 11.

13 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ERNÄHRUNGSKONZEPT
Das Ernährungskonzept von SAPEwell ist unter Aufsicht und mithilfe der Beratung von Medizinern und Ernährungsexperten entwickelt worden. SAPEwell, das Konzept und die Trainer sind keine medizinische Organisation, keine Mediziner, Diabetologen oder Ernährungsberater/-therapeuten und ersetzen diese nicht. Somit werden sie keine medizinischen oder therapeutischen Ratschläge geben. Entlang der Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung agiert SAPEwell als reiner Ernährungsinformant, und die allgemeinen Ernährungsinformationen basieren auf der von der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) festgelegten Richtlinien und entsprechen somit wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deswegen wird SAPEwell allgemeine Ernährungsvorschläge, -informationen und Tipps geben. Für eine individuelle Ernährungsberatung und –therapie müssen Ernährungsfachkräfte konsultiert werden. Kinder unter 10 Jahren, schwangere Frauen, Personen mit diagnostizierten Essstörungen (z.B. Magersucht, Bulimie) oder Personen mit einem Wert, der außerhalb der SAPEwell BMI Spanne (BMI 18,5-29,9) liegt, sollten unter keinen Umständen mit dem Ernährungskonzept beginnen oder an diesem teilnehmen. SAPEwell rät, die empfohlenen regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Arzt wahrzunehmen, insbesondere, wenn Bedenken hinsichtlich der Gesundheit vorliegen, eine spezielle Diät zur Behandlung von Krankheiten eingehalten werden muss oder vom Arzt verordnete Medikamente eingenommen werden müssen. SAPEwell empfiehlt zu Beginn der Ernährung nach den Grundlagen des Ernährungskonzeptes eine ärztliche Untersuchung.

14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.